Einzel- und Paargespräche


Mein Angebot richtet sich an Einzelpersonen und Paare, sofern Probleme in der Sexualität zu einem psychischen Leidensdruck führen und eine medizinische Behandlung die Beschwerden nicht lösen kann. Dazu zählen:

 

Unterstützung bei sexuellen Funktionsstörungen:

  • Schwierigkeiten bzgl. der sexuellen Erregung
  • sexuelle Lustlosigkeit und sexuelle Aversion
  • Erektionsstörung
  • vorzeitiger, verzögerter oder ausbleibender Samenerguss
  • Vaginismus (Scheidenkrampf)
  • Lubrikationsstörung (fehlende Feuchtigkeit)
  • Schmerzen bei genitalen Berührungen oder beim Geschlechtsverkehr (Dyspareunie)
  • Schwierigkeiten, die die Orgasmusfähigkeit betreffen

Bewältigung dysfunktionalen Sexualverhaltens:

  • gesteigertes sexuelles Verlangen und Verhalten (zwanghafte Sexualität, exzessiver Pornokonsum)
  • sexuelles Risikoverhalten (Chemsex, selbstschädigende Verhaltensweisen)
  • sexuelle Neigungen oder Interessen, die als störend erlebt werden (Paraphilien)

Hilfestellungen bezüglich der sexuellen Orientierung, der Geschlechtsidentität und im Umgang mit Krisen:

  • sexuell übertragbare Infektionen und Erkrankungen
  • Coming-Out Themen
  • Geschlechtsdysphorie
  • sexualisierte Gewalterfahrungen
  • sexuelle und körperbezogene Ängste
  • sexuelle Schwierigkeiten im Zusammenhang mit anderen körperlichen und psychischen Erkrankungen

Ungünstig für eine Behandlung sind parallel laufende psychotherapeutische Maßnahmen. Sie stellen eine Kontraindikation dar, ebenso wie eine akute psychische Erkrankung oder Belastung wie z.B. eine akute Abhängigkeitserkrankung, psychotische Störung oder Suizidalität.

Kosten


Als Paar- und Sexualtherapeut behandle ich ausschließlich Selbstzahler:innen. Gemäß §19 Abs.1 UstG (Kleinunternehmerregelung) erhebe ich keine Umsatzsteuer. Daher gelten folgende Preise:

 

Leistung Umfang Kosten
Einzelberatung 50 min 90 Euro
Paarberatung 50 min 120 Euro
Paarberatung 90 min 180 Euro

 

Für Personen in finanziell schwieriger Lebenslage kann ein Rabatt von 10% bei entsprechendem Nachweis gewährt werden. 


Tipps im Umgang mit den Behandlungskosten:

 

1. Behandlungskosten können in der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden.

2. Pflichtversicherte können Kosten durch eine Zusatzversicherung für die heilpraktische Behandlung erstattet bekommen.

3. Kosten können im Einzelfall erstattet werden, wenn eine Psychotherapie dringend und sofort erforderlich, aber die Wartezeit bei kassenzugelassenen Therapeut:innen zu lange ist. 

4. Private Krankenkassen übernehmen ggf. die Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz, ebenso manche Ersatzkassen, wenn Sie die entsprechende Leistung in Ihrem Versicherungsvertrag mitversichert haben.

 

Informieren Sie sich vor Therapiebeginn bei Ihrer Krankenkasse über eine Kostenübernahme und lassen Sie sich eine Kostenzusage über den Leistungsumfang (max. Anzahl an Therapiesitzungen/Jahr) geben.


Vorteile für Selbstzahler:innen:

  • kein Konsiliarbericht notwendig
  • keine langen Wartezeiten
  • keine Übermittlung von Diagnosen an die Krankenkasse
  • keine Nachteile bei anderen Versicherungen 
  • kein festgelegter Umfang von Sitzungen